Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 08. März 2021

07.03.2021

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung), die ab 08.03.2021 gültig ist, veröffentlicht. Die Verordnung gilt bis zum 28.03.2021.

 

Die für uns noch interessanten und auch von unseren Verbänden gestellten Fragen zum Sport – auf die wir so dringend warten – zu dieser neuen Verordnung sind angekündigt.

 

Die Spartenleitung wird dazu zeitnah informieren.

 

Bild zur Meldung: judohemmingen.de / Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 08.03.2021