Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 08. März 2021
Die Niedersächsische Landesregierung hat die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung), die ab 08.03.2021 gültig ist, veröffentlicht. Die Verordnung gilt bis zum 28.03.2021.
Die für uns noch interessanten und auch von unseren Verbänden gestellten Fragen zum Sport – auf die wir so dringend warten – zu dieser neuen Verordnung sind angekündigt.
Die Spartenleitung wird dazu zeitnah informieren.
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